1. Gegenstand der Abstimmung
1. Gegenstand der Abstimmung
LÖSUNG FÜR
DER KLAGE
Liebe Miteigentümer, dies ist die Lösung, um diesen Konflikt mit den elf Eigentümern zu lösen und allen ihren Einwänden gerecht zu werden, so dass der gesamte Abstimmungsprozess transparent und im Einklang mit dem geltenden Recht durchgeführt werden kann.
Nach der rechtlichen Analyse ist eine neue Abstimmung die einzige Möglichkeit, das Problem der formalen Mängel der Abstimmung über den Wechsel der Hausverwaltung zu lösen. Die Neuabstimmung ist auch die kostengünstigste Lösung für alle Eigentümer.
Chronologische Beschreibung der Entwicklung des Konflikts
Seit dem Wohnberechtigungsschein in Hintermoos wird die Hausverwaltung ausschließlich von der Altmann+Partner Immobilientreuhand GmbH (AM) bzw. deren Rechtsvorgängerin durchgeführt. In den letzten Jahren hat sich die Unzufriedenheit einiger Eigentümer mit den Dienstleistungen der AM verstärkt. So haben einzelne Eigentümer AP gebeten:
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bestimmte Themen auf der Eigentümerversammlung zu erörtern.
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Übermittlung von Informationen zu den zu erörternden Tagesordnungspunkten im Voraus, einschließlich eines Lösungsvorschlags
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die Möglichkeit, auf elektronischem Wege an der Sitzung teilzunehmen, usw.
Mehr Infos unter:https://www.hintermoos.at/plan https://www.hintermoos.at/anderung
Am 24.7.2022 wurde in Form eines Umlaufbeschlusses (damit alle Wohnungseigentümer ihren Willen kundtun konnten) über den Vorschlag abgestimmt, die Zusammenarbeit mit Altamnn & Partner zu beenden und eine Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung ARIS Immobilientreuhand Pinzgau GmbH (Aris) zu begründen.
Am 24.7.2022 wurde eine Abstimmung in Form eines Umlaufbeschlusses (damit alle Wohnungseigentümer ihren Willen äußern konnten) über den Vorschlag, die Zusammenarbeit mit Altamnn & Partner zu beenden und eine Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung ARIS Immobilientreuhand Pinzgau GmbH (Aris) zu begründen, angekündigt.
Was geschah nach der Veröffentlichung der Ergebnisse?
Herr Andreas Mathiak fragt nach den Einzelheiten der Abstimmung
1) Herr Andreas Mathiak verlangte Informationen darüber, wer wie abgestimmt hat und bat um eine detaillierte Überprüfung durch ihn. Einige Eigentümer verlangten, dass ihre Stimme anonym bleibt, und weigerten sich, die von Herrn Andreas Mathiak verlangten Informationen weiterzugeben.
Am 29.9.2022 wurde Herrn Adreas Mathiak per E-Mail mitgeteilt, dass er detaillierte Ergebnisse erhalten würde.
2) Am 29.9.2022 wurde Herrn Adreas Mathiak per E-Mail mitgeteilt, dass er die Abstimmungsergebnisse erhalten würde und somit zum Überprüfer der Abstimmung würde.
Am 29.9.2022 reichte Frau Silke Mathiak im Namen von 11 Eigentümern eine Klage beim Bezirksgericht Zell am See ein.
3) Herr Mathiak antwortete nicht auf diese E-Mail und am 29.9.2022 reichte Frau Silke Mathiak im Namen der 11 Eigentümer der TOP 5, 6, 12, 16, 32, 35, 41, 45, 46/47 eine Klage beim Bezirksgericht Zell am See ein.
Was als nächstes geschah
Dank der aktiven Kommunikation und des Verständnisses der Eigentümer waren schließlich alle damit einverstanden, alle Abstimmungsdaten zu veröffentlichen. Die detaillierten Ergebnisse der Abstimmungen aller Eigentümer wurden am 2.11.2022 veröffentlicht.
Auch nach Offenlegung der angeforderten Informationen wurde die Klage nicht zurückgezogen.
Gegenwärtig werden 41 (77,69%) Eigentümer von 11 (22,31%) Eigentümern verklagt, und eine Gerichtsverhandlung ist für den 12.1.2023 angesetzt.