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HAUSORDNUNG

für ein freudschaftliches Miteinander

Die ausführliche Hausordnung findet Ihr hier in Kürze. Aber die wichtigsten Punkte vorab:

Das Appartementhaus "EG Bachwinkl 34" gehört zu einer Gemeinschaft von Appartementbesitzern und ist unser Ort zum Ausruhen und Entspannen. Die Gemeinschaftseinrichtungen wie Schwimmbad, Sport- und Tischtennisräume gehören ebenfalls zur Wohngemeinschaft. Daher werden alle Miteigentümer und Gäste des Hauses gebeten, alle Einrichtungen so sorgfältig und schonend wie ihr persönliches Eigentum zu behandeln. Alle Kosten für Gemeinschaftseigentum werden von der Gemeinschaft, d.h. von den Eigentümern selbst getragen. Jeder sollte daher auf das Eigentum der Gemeinschaft sowie auf die Wirtschaftlichkeit achten und beispielsweise Strom und Heizung nur so weit wie nötig einschalten. Wer das Gemeinschaftsgut vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, muss den Schaden ersetzen. Dies betrifft sowohl die Eigentümer als auch alle Bewohner und Gäste des Hauses.


Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art außerhalb ausgewiesener und gekennzeichneter Bereiche ist verboten. Die Parkplätze auf dem zum Haus gehörenden Grundstück sind den Eigentümern und Gästen des Hauses vorbehalten. Rechtswidrig geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des jeweiligen Fahrzeugbesitzers entfernt.

Sportgeräte (Fahrräder, Ski, Rodeln, Rutschen usw.) müssen über den Hinterhauseingang ins Haus gebracht und im Skiraum aufbewahrt werden, für längere Abwesenheit im Keller jeder Wohnung. Außerhalb des Skiraums darf das Haus nicht mit Skischuhen betreten werden. Die öffentlichen Bereiche wie Skiraum, Tischtennisraum, Mehrzweckraum, Schwimmbad, Wäscherei dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden. Dies gilt auch für die Korridore. Insbesondere in den Korridoren sollten keine Taschen und Schuhe aufbewahrt werden. Hunde müssen innerhalb und außerhalb des Gebäudes an der Leine gehalten werden. Wenn Hunde die Wege und Parkplätze kontaminieren, ist der Hundebesitzer verpflichtet, diese Kontamination unverzüglich zu beseitigen.

Während der allgemeinen Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und in der Regel an Sonn- und Feiertagen sind störende Geräusche zu vermeiden. Bitte bitten Sie auch die Kinder, diese Zeiten zu respektieren. Die Gebäudeeingänge sind während der allgemeinen Ruhezeiten gesperrt. Da es sich bei dem Schließsystem um ein zentrales Schlüsselsystem handelt, können die Miteigentümer im Falle eines Verlusts oder Bedarfs Schlüssel nur mit einer Berechtigungsbescheinigung nachbestellen, die bei der Hausverwaltung und der Hausverwaltung erhältlich ist. In Hintermoos gilt die Abfalltrennung - halten Sie sich immer daran. Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Sperrmüll wie Pappkartons sind zu zerkleinern. Bei besonders starker Nutzung von Mülltonnen (Feiertage oder mangelnde Entwässerung) stellt der Hausmeister zusätzliche Müllsäcke zur Verfügung. Staub und Abfall sowie Zigaretten usw. dürfen nicht aus Fenstern oder Terrassen geworfen werden. Für Glas- und Metallabfälle steht vor dem Bachschmied ein kleines Recyclingzentrum zur Verfügung. Diese Art von Abfall (aufgrund der Abfalltrennung) darf nicht in Hausmülltonnen entsorgt werden. Bei längerer Abwesenheit muss der Leistungsschalter in der Wohnung ausgeschaltet werden. Der Hauptwasserhahn muss geschlossen sein. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, seine Gäste über die Hausregeln zu informieren. Er haftet für Schäden am Eigentum der Gemeinde, die von seinen Gästen verursacht wurden. Der Verursacher oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, den Schaden unverzüglich dem Hausmeister oder Hausverwalter zu melden. Anweisungen zur Pflege sind zu befolgen. Bei Nichteinhaltung ist der Hausmeister berechtigt, Gäste des Hauses auszuschließen.

Der Pool ist von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist die Verwendung verboten. Jeder muss vor dem Schwimmen duschen. Der Warmwasserverbrauch ist auf das absolute Minimum begrenzt. Die Regeln (Piktogramme) vor dem Eingang zum Schwimmbad und der Schwimmbadwand sind zu beachten. Im Falle eines Verstoßes ist der Hausmeister berechtigt, Gäste des Innenpoolbereichs zu überweisen. Die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

Die vorhandene Tischtennisplatte ist mit Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere die Tischtennisnetze traten gut auf. Schläger und Bälle sind erforderlich. Schäden sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden.

 

 

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