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Image by Ibrahim Boran

Datum: 8.1.2023

DIE LÖSUNG, UM DIE KOSTEN EINES GERICHTSVERFAHRENS NICHT ZU ZAHLEN, BESTEHT DARIN, NICHT VOR GERICHT ZU GEHEN.

Liebe Miteigentümer, dies ist die Lösung, um diesen Konflikt mit den elf Eigentümern zu lösen und allen ihren Einwänden gerecht zu werden, so dass der gesamte Abstimmungsprozess transparent und im Einklang mit dem geltenden Recht durchgeführt werden kann. Auf der Grundlage der rechtlichen Analyse ist eine neue Abstimmung die einzige Möglichkeit, das Problem der formalen Mängel der Abstimmung über den Wechsel der Hausverwaltung zu lösen. Die neue Abstimmung mit Unterstützung der Anwaltskanzlei wird auch sicherstellen, dass alle Formalitäten eingehalten werden, damit die Eigentümer in Zukunft nicht vor Gericht ziehen müssen.

Die Lösung, um die Kosten für Gerichtsverhandlungen nicht zu zahlen oder möglichst zu senken, ist, nicht vor Gericht zu gehen. Die Kosten für eine Gerichtsverhandlung belaufen sich derzeit auf rund 3.400 €. Wenn einer der beklagten Eigentümer an der Gerichtsverhandlung teilnimmt, zahlt jeder von uns etwa 83 € pro Eigentümer.

Beschreibung der aktuellen Situation

Durch die Klage von elf Miteigentümern vor dem Gericht in Zell am See ist die Mehrheitsgruppe der Eigentümer Teil des Gerichtsverfahrens geworden, was die Konfliktparteien in Kläger- und Beklagtenseite polarisiert.

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Die elf Miteigentümer reichten eine Klage beim Gericht in Zell am See ein, das die Eigentümer in zwei Parteien aufteilte und uns alle zu Parteien des (Gerichts-)Verfahrens machte.

Die Beklagten (41 Miteigentümer der Wohnungen) sind die Personen, gegen die der Kläger die Klage vor Gericht erhoben hat und nun verteidigt.

Nimmt kein beklagter Eigentümer an der Anhörung teil, kann das Gericht beschließen, dass die Kosten der Anhörung von den klagenden Eigentümern getragen werden müssen.

Auch nach Offenlegung der angeforderten Informationen wurde die Klage nicht zurückgezogen. Die einzige Lösung, die für Herrn Andreas Mathiak, der elf Wohnungseigentümer vertritt, akzeptabel ist, ist eine neue Abstimmung.

Chronologische Beschreibung der Entwicklung des Konflikts

Seit dem Wohnberechtigungsschein in Hintermoos wird die Hausverwaltung ausschließlich von der Altmann+Partner Immobilientreuhand GmbH (AM) bzw. deren Rechtsvorgängerin durchgeführt.  In den letzten Jahren hat sich die Unzufriedenheit einiger Eigentümer mit den Dienstleistungen der AM verstärkt. So haben einzelne Eigentümer AP gebeten: 

  • bestimmte Themen auf der Eigentümerversammlung zu erörtern.

  • Übermittlung von Informationen zu den zu erörternden Tagesordnungspunkten im Voraus, einschließlich eines Lösungsvorschlags 

  • die Möglichkeit, auf elektronischem Wege an der Sitzung teilzunehmen, usw. 

Mehr Infos unter:https://www.hintermoos.at/plan  https://www.hintermoos.at/anderung 

Am 24.7.2022 wurde in Form eines Umlaufbeschlusses (damit alle Wohnungseigentümer ihren Willen kundtun konnten) über den Vorschlag abgestimmt, die Zusammenarbeit mit Altamnn & Partner zu beenden und eine Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung ARIS Immobilientreuhand Pinzgau GmbH (Aris) zu begründen.

Am 24.7.2022 wurde eine Abstimmung in Form eines Umlaufbeschlusses (damit alle Wohnungseigentümer ihren Willen äußern konnten) über den Vorschlag, die Zusammenarbeit mit Altamnn & Partner zu beenden und eine Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung ARIS Immobilientreuhand Pinzgau GmbH (Aris) zu begründen, angekündigt.

Eine detaillierte chronologische Beschreibung kann hier heruntergeladen werden

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